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Vorsorge­vollmacht, Erwachsenen­schutz

Ein Schicksalsschlag, eine psychische Erkrankung oder ähnliche Beeinträchtigungen können unglaublich schnell dazu führen, dass die eigene Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen, plötzlich stark eingeschränkt ist. In diesem Fall sieht das Gesetz unterschiedliche Formen der Vertretung vor. Doch wer vertritt mich dann in diesen Angelegenheiten?

Immer mehr Menschen wollen im Vorhinein selbst darüber bestimmen, wer sie im Falle des Eintritts der eingeschränkten Entscheidungsfähigkeit vertreten soll. Erfahren Sie mehr über die Möglichkeit der Errichtung einer Vorsorgevollmacht, deren Unterschied zur gewählten Erwachsenenvertretung sowie die Grundsätze und Einsatzbereiche der gesetzlichen und gerichtlichen Erwachsenenvertretung. Welche Art der Vertretung für Sie die Richtige ist und wie Ihre zukünftige Vertretung bereits jetzt durch Sie selbst bestimmt werden kann, besprechen wir gerne mit Ihnen bei einem Termin in unserer Kanzlei.

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Patienten­verfügung

Im Bruchteil einer Sekunde kann sich das Leben verändern – schwere Krankheit, tragischer Unfall oder Ähnliches – und man kann selbst keine gesundheitlichen Entscheidungen mehr treffen. Sie möchten Ihre Angehörigen nicht mit der Entscheidung belasten, lebenserhaltende Geräte abzuschalten? Sie möchten im Vorhinein selbst entscheiden, welche medizinischen Maßnahmen an Ihnen noch vorgenommen werden, wenn Sie sich selbst nicht mehr dazu äußern können?

In einer solchen Situation weiß keiner, welche medizinischen Behandlungen Sie überhaupt noch wünschen und ob Sie weiterhin von Medikamenten, Maschinen oder Pflegekräften ab hängig sein wollen. Mithilfe einer Patientenverfügung können Sie selbst festsetzen, welche medizinischen Maßnahmen und ärztlichen Eingriffe noch vorgenommen werden sollen. Wir bringen Ihnen die Voraussetzungen für eine wirksame Patientenverfügung näher und unterstützen Sie bei der Errichtung derselben.