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Was kostet Sie die Unterstützung eines Rechtsanwalts?

Juristische Beratung, Unterstützung und Vertretung auf hohem Niveau hat ihren Preis, weshalb die Leistungen eines Rechtsanwalts nicht kostenlos sind. Gute Vorbereitung für oder zur Vermeidung von gerichtlichen Prozessen ist zeitaufwendig und basiert daher das jeweilige Honorar auf den Regelungen des Rechtsanwaltstarifgesetzes und den Allgemeinen Honorar- Kriterien.

Bei uns erhalten Sie juristisches Fachwissen zu fairen und angemessenen Preisen.

 

Erstgespräch

Zur ersten Beurteilung der Sach- und Rechtslage und um das Kostenrisiko zu Beginn abschätzen zu können, bieten wir in unseren Kanzleiräumlichkeiten oder telefonisch eine kostengünstige Erstberatung an. In einem solchen gemeinsamen Erstgespräch informieren wir Sie gerne über die voraussichtlich anfallenden Kosten, soweit diese zu diesem Zeitpunkt bereits einschätzbar sind und klären Sie über das „Obsiegensprinzip“ in einem zivilgerichtlichen Verfahren auf.

Rechtsschutz­versicherung

Bevor nach einem Erstberatungsgespräch weitere Schritte unserer Kanzlei gesetzt werden, klären wir auf Ihren Wunsch mit Ihrer Rechtsschutzversicherung eine allfällige Deckung ab, um unerwünschte Mehrkosten zu vermeiden. Wird eine Deckungszusage erteilt, können wir unser Honorar direkt mit der Versicherungsanstalt abrechnen. Diese übernimmt Ihre Anwaltskosten, die Gerichtsgebühren, die Sachverständigen-, und Zeugengebühren, etc.

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Pauschal­honorar

Alternativ bieten wir Ihnen in manchen Fällen eine Pauschalhonorarvereinbarung an, wenn der damit einhergehende Zeitaufwand aufgrund unseres Erfahrungsschatzes abschätzbar ist. Dies kann beispielsweise im Falle von Vertragsprüfungen oder -errichtungen und Ähnlichem der Fall sein.

 

Honorar­abrechnung nach RATG und AHK

Hier gilt es zu unterscheiden zwischen einer Verrechnung nach Einzelleistungen in außergerichtlichen Verfahren und zwischen einer gerichtlichen Einheitssatzabrechnung. Beides ist im Gesetz normiert und je nach Höhe des Streitwertes klar vorgegeben. In außergerichtlichen Verfahren, welche ohne Einbringung einer Klage gelöst werden können, gibt es grundsätzlich Kostenersatzansprüche, wenn die Forderungen von Schmerzengeld, Gewährleistungsansprüchen und Schadenersatz, etc. berechtigt sind. Dann hat Ihr „Gegner“ die Anwaltskosten zu bezahlen. In gerichtlichen Verfahren besteht meist Kostenersatzpflicht des im Prozess Unterlegenen, wobei ich Ihnen im Zuge eines Erstgesprächs die Kostenersatzpflicht gerne in einfachen Worten erkläre und Sie für den Falle eines Prozesses über die Kostenfolgen entsprechend aufkläre.